Politk

Zuger Justiz verweigert Transparenz in der Heilmittelinspektor-Affäre

Die PARAT will wissen, mit welcher Begründung die Zuger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Regierungsrat in corpore in der Heilmittelinsepktor-Affäre nicht anhand genommen hat. Ensicht in de nocht nicht rechtskräftige Verfügung wird von der Staatsanwaltschaft verweigert. Gegen das gleichlautende Urteil des Obergerichts zieht die PARAT nun vor Bundesgericht.

Stefan Thöni, Präsident der PARAT dazu: «Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit bereits erkannt, dass nicht rechtskräftige Strafurteile sowie bei öffentlichem Interesse auch Nichtanhandnahmeverfügungen der Justizöffnentlichkeit unterliegen. Das Obergericht hat keine überzeugende Begründung geliefert, warum das bei einem derart klaren öffentlichen Interesse nicht der Fall sein soll.»

Die PARAT sieht in der Heilmittelinspektor-Affäre vor allem mangelnde Transparenz der Behörden. Weder wurde erklärt, warum der entlassene Heilmittelinspektor falsch liegen soll, noch wurde über Massnahmen zum Schutz der Patienten informiert. Auch die Medienmitteilungen der Zuger Justiz waren wenig informativ.

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