Politk

Bundesgericht rügt pauschale Intransparenz der Zuger Staatsanwaltschaft

Die PARAT wollte wissen, warum an der Anzeige des gechassten Heilmittelinspektors gegen den Zuger Regierungsrat nichts dran ist. Das Bundesgericht erteilt der Transparenzblockade der Staatsanwaltschaft und des Obergerichts nun eine Absage und hält fest, dass Einsicht in Entscheide auch schon vor Rechtskraft möglich ist.

Der Präsident der PARAT, Stefan Thöni, sagt dazu: «Der bundesgerichtliche Entscheid ist ein wichtiger Sieg für die Öffentlichkeit unserer Justiz und bringt hoffentlich ein bisschen mehr Licht in die causa Heilmittelinspektor.»

Der entlassene Heilmittelinspektor hatte den gesamten Zuger Regierungsrat angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wollte davon nichts wissen und nahm das Verfahren nicht anhand. In diese Entscheidung wollte die PARAT Einsicht nehmen, um sicher zu sein, dass in Zug alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft verweigerte auf Druck der angezeigten Regierungsmitglieder die Einsicht zuerst mit dem Argument, der Nichtanhandnahmeentscheid sei noch nicht rechtskräftig. Diesem Vorgehen hat das Bundesgericht nun eine Abfuhr erteilt und die Staatsanwaltschaft angewiesen, das Einsichtsgesuch der PARAT erneut zu prüfen.