Politk

36 Urteile des Zuger Verwaltungsgerichts nichtig?

Heute wurde bekannt, dass die von der SP portierte Zuger Verwaltungsrichterin Ines Stocker ihr Amt bereits im September 2021 durch Wegzug aus dem Kanton verloren hat. Statt dies dem Gericht und dem Regierungsrat mitzuteilen urteilte Ines Stocker weiter.

Stefan Thöni, Präsident der PARAT, sagt dazu: «Ausgerechnet das Verwaltungsgericht, welches auch für kantonale Wahlrechtsfragen zuständig ist, hat sich eine höchst peinliche Schlappe geleistet. Auch die vom sogenannten Postenschacher angeblich praktizierte Qualitätskontrolle der Kandidat*innen für Gerichtsämter hat entweder nicht stattgefunden oder gänzlich versagt.»

«Ausserdem muss sich das Verwaltungsgericht die Frage gefallen lassen, wer sonst noch vermutungsweise rechtskräftige Urteile sprechen kann, wenn die 36 Urteile unter Beteiligung einer Nicht-mehr-Richterin die Grenze zur Nichtigkeit nicht überschritten haben sollen.», so Thöni weiter.

Die PARAT setzt sich für eine unabhängige Justiz und gegen die Verteilung von Gerichtsämtern nach Parteibuch ein. Insbesondere lehnt sie stille Wahlen durch Absprachen zwischen den Parteien im Rahmen des intransparenten Postenschachers ab und befürwortet die Abschaffung der Wiederwahl von Richter*innen.