Politk

Zuger Regierungsrat täuschte den Kantonsrat

Der Zuger Regierungsrat hat in seinem Bericht und Antrag an den Kantonsrat fälschlicherweise angegeben, gegen die Verwaltungsgerichtswahl vom 25. September 2022 seien keine Beschwerden eingegangen. Gegen den resultierenden Kantonsratsbeschluss hat die PARAT Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

Der damalige Kandidat Stefan Thöni sagt dazu: «Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass der Regierungsrat den Kantonsrat über hängige Wahlbeschwerden schlicht falsch informiert und damit die Gültigkeit der Wahl feststellen lässt, bevor unsere Beschwerden überhaupt behandelt wurden. Selbstverständlich kann und muss die Frage gestellt werden, ob die von uns geforderten weiteren Möglichkeiten zur Plakatierung am deutlichen Wahlergebnis überhaupt etwas ändern könnten. Der Ort dafür ist aber nach den Gesetzen nicht der Kantonsrat, sondern Regierungsrat und gegebenenfalls Verwaltungsgericht. Deshalb haben wir gegen das Abschneiden des Rechtswegs Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.»

PARAT hat im Wahlkampf um einen freigewordenen Sitz am Zuger Verwaltungsgericht Wahlbeschwerden erhoben, weil die Gemeinde Cham auf gemeindeeigenem Land überhaupt keine Plakatierung zuliess und die Stadt Zug darauf beharrte, dass nur 10 Standorte bewilligt werden, obschon die Anzahl Plakate an diesen Standorten aufgrund der fast gleichzeitig stattfindenden Gesamterneuerungswahlen halbiert wurde. Sie möchte ein Grundsatzurteil darüber erwirken, dass die Gemeinden die Wahlplakatierung nicht willkürlich einschränken dürfen. Dies ist PARAT wichtig, weil die Plakatierung auf öffentlichem Grund für Parteien ohne Landbesitzer und grosse Finanzmittel die einzige Möglichkeit ist, gesehen zu werden.