Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Ombudsgesetzes und des Datenschutzgesetzes
Während wir mehr Unabhängigkeit für die Ombudsstelle und die Datenschutzstelle begrüssen, müssten unserer Auffassung nach beide Stellen nicht nur von der Regierung, sondern auch vom Parlament unabhängig sein.
Um dies zu erreichen, sollte die Ombudsstelle und Datenschutzstelle auf mehrere Mitglieder erweitert werden, welche direkt vom Volk gewählt werden. Dabei sollte eine proportionale Persönlichkeitswahl zum Einsatz kommen, welche sicherstellt, dass verschiedene Ansichten in diesen wichtigen Stellen vertreten sind.
Entsprechend sollte das Budget für die Ombudsstelle und Datenschutzstelle ebenso wie für die Gerichte im Gesetz als Anteil an der Wirtschaftsleistung des Kantons festgeschrieben und damit der jährlichen politischen Gestaltung durch die Budgetdebatte entzogen werden.
Solange es dabei bleibt, dass das Parlament über das Budget befindet, sehen wir keinen Grund, warum der Budgetvorschlag der Ombudsstelle, Datenschutzstelle und der Gerichte über den Regierungsrat geleitet werden muss. Der Regierungsrat kann sich auch dazu äussern, ohne Gatekeeper zu sein.
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Ombudsgesetzes und des Datenschutzgesetzes
Während wir mehr Unabhängigkeit für die Ombudsstelle und die Datenschutzstelle begrüssen, müssten unserer Auffassung nach beide Stellen nicht nur von der Regierung, sondern auch vom Parlament unabhängig sein.
Um dies zu erreichen, sollte die Ombudsstelle und Datenschutzstelle auf mehrere Mitglieder erweitert werden, welche direkt vom Volk gewählt werden. Dabei sollte eine proportionale Persönlichkeitswahl zum Einsatz kommen, welche sicherstellt, dass verschiedene Ansichten in diesen wichtigen Stellen vertreten sind.
Entsprechend sollte das Budget für die Ombudsstelle und Datenschutzstelle ebenso wie für die Gerichte im Gesetz als Anteil an der Wirtschaftsleistung des Kantons festgeschrieben und damit der jährlichen politischen Gestaltung durch die Budgetdebatte entzogen werden.
Solange es dabei bleibt, dass das Parlament über das Budget befindet, sehen wir keinen Grund, warum der Budgetvorschlag der Ombudsstelle, Datenschutzstelle und der Gerichte über den Regierungsrat geleitet werden muss. Der Regierungsrat kann sich auch dazu äussern, ohne Gatekeeper zu sein.