Politk

Vorentwurf zum Zuger Polizeigesetz ungenügend

Wegweiser mit der Aufschrift "Polizei"

Der Vorentwurf zur Teilrevision des Polizeigesetzes, welchen der Zuger Regierungsrat in de Vernehmlassung geschickt hat, ist ungenügend. Die Kompetenzen der Polizei werden massiv und teilweise in rechtsstaatlich bedenklicher Weise ausgebaut, ohne dass eine unabhängige Kontrolle polizeilicher Massnahmen etabliert wird. PARAT fordert deshalb von der Kantonsregierung massgebliche Nachbesserungen.

Als besonders bedenklich erachtet PARAT die neue Möglichkeit der Polizei, beliebige unschuldige Menschen ohne gesetzlichen Grund oder Zweck kurzfristig vorzuladen. Noch dazu kann die Vorladung formlos, also beispielsweise per Telefon oder Kurznachricht, erfolgen, so dass eine unabhängige Prüfung der Gründe kaum je möglich sein wird. Die Möglichkeit könnte beispielsweise als eine Art Wegweisung Light missbraucht werden, um unliebige politisch Akteure kurzfristig davon abzuhalten, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Stefan Thöni, Präsident der PARAT, sagt dazu: «Angesichts der Tatsache, dass sich aktuell faschistischer Missbrauch staatlicher Kompetenzen in mehreren vormals soliden Demokratien ausbreitet, erachten wir es als unklug, solche umfassenden und missbrauchsanfälligen Kompetenzen in Gesetze aufzunehmen.»

Die PARAT fordert auch von der im Vorentwurf vorgesehenen Aufweichung des Datenschutzes, besonders hinsichtlich besonders schützenswerter Personendaten und von Profiling mit hohem Risiko, abzusehen.