Das Bundesgericht gibt der PARAT recht und stellt fest, dass das Obergericht des Kantons Zug unrechtmässig hohe Kosten für die Anonymisierung von Urteilen erhoben hat.
Stefan Thöni, der die PARAT vor Bundesgericht vertreten hat, sagt dazu: «Ich kann nicht verstehen, warum wir vor Bundesgericht durchsetzen mussten, was jeder halbwegs kompetente Jurist aus Urteil des Bundesgericht von 2020 zu den Anonymisierungkosten des Verwaltungsgerichts folgern konnte. Ich hoffe, dass auch das Obergericht jetzt wie schon das Verwaltungsgericht anfängt, sämtliche anonymisierten Urteile im Internet zu publizieren.»
Das Obergerichts des Kantons Zug verlangte 240 Franken um ein einziges Strafurteil zu anonymisieren. Gegen diese prohibitiv hohen Kosten erhob die PARAT letztes Jahr Beschwerde ans Bundesgericht und bekam nun Recht. Das Urteil des Bundesgericht folgt in der Begründung genau jenem Urteil, mit dem Stefan Thöni in 2020 erfolgreich die vom Zuger Verwaltungsgericht erhobenen Anonymisierungskosten angefochten hatte.
Stefan Thöni ist Präsident der PARAT und kandidiert bei der Ersatzwahl zum Zuger Verwaltungsgericht, welche am 28. November entschieden wird. Die PARAT kämpft dabei gegen den sogenannten Postenschacher, eine intransparente Runde, in welcher die Zuger Parteien die Richterämter im Kanton unter sich aufteilen und parteigebundene Richterinnen ohne Konkurrenz in stiller Wahl einzusetzen suchen. Die Parteien kassieren anschliessend von den Gewählten Mandatsabgaben, so dass die Praxis einem Ämterkauf gleichkommt.
Das Bundesgericht gibt der PARAT recht und stellt fest, dass das Obergericht des Kantons Zug unrechtmässig hohe Kosten für die Anonymisierung von Urteilen erhoben hat.
Stefan Thöni, der die PARAT vor Bundesgericht vertreten hat, sagt dazu: «Ich kann nicht verstehen, warum wir vor Bundesgericht durchsetzen mussten, was jeder halbwegs kompetente Jurist aus Urteil des Bundesgericht von 2020 zu den Anonymisierungkosten des Verwaltungsgerichts folgern konnte. Ich hoffe, dass auch das Obergericht jetzt wie schon das Verwaltungsgericht anfängt, sämtliche anonymisierten Urteile im Internet zu publizieren.»
Das Obergerichts des Kantons Zug verlangte 240 Franken um ein einziges Strafurteil zu anonymisieren. Gegen diese prohibitiv hohen Kosten erhob die PARAT letztes Jahr Beschwerde ans Bundesgericht und bekam nun Recht. Das Urteil des Bundesgericht folgt in der Begründung genau jenem Urteil, mit dem Stefan Thöni in 2020 erfolgreich die vom Zuger Verwaltungsgericht erhobenen Anonymisierungskosten angefochten hatte.
Stefan Thöni ist Präsident der PARAT und kandidiert bei der Ersatzwahl zum Zuger Verwaltungsgericht, welche am 28. November entschieden wird. Die PARAT kämpft dabei gegen den sogenannten Postenschacher, eine intransparente Runde, in welcher die Zuger Parteien die Richterämter im Kanton unter sich aufteilen und parteigebundene Richterinnen ohne Konkurrenz in stiller Wahl einzusetzen suchen. Die Parteien kassieren anschliessend von den Gewählten Mandatsabgaben, so dass die Praxis einem Ämterkauf gleichkommt.