Politk

Ersatzwahl Obergericht: Fehler im Wahlvorschlag

Selfie von Stefan Thöni vor dem Zuger Regierungsgebäude mit der Eingangsbestätigung für den Wahlvorschlag

Die PARAT hatte Stefan Thöni zur Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Zuger Obergerichts aufgestellt. Unser Kandidat sagt dazu: «Leider habe ich einen Fehler bei der Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung gemacht, die ich noch nicht erfülle. Den Wahlvorschlag würde ich zurückziehen, wenn das Gesetz dies zulassen würde.»

Stefan Thöni hat seinen Master in Rechtswissenschaften im September 2024 erlangt, also vor zwei Jahren und arbeitete schon vorher in der Rechtsabteilung des von im mitgegründeten Unternehmens. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass Ersatzrichter*innen nach dem Master drei Jahre Erfahrung haben müssen. Stefan Thöni sagt dazu: «Ich hab die Wählbarkeitsvoraussetzung geprüft, aber dabei einen Fehler gemacht, den ich mir nicht erklären kann. Dafür möchte ich mich bei allen Stimmberechtigten entschuldigen, die nun zu einer Wahl aufgerufen sind, die gar keine ist. Insbesondere möchte ich mich aber auch bei meinen Unterstützer*innen entschuldigen, die zu Recht genauere Arbeit von mir erwarten.»

PARAT hatte den Wahlvorschlag bereits am 22. September eingereicht, gemäss Staatskanzlei fehlte es dieser aber an einer Rechtsgrundlage, den Wahlvorschlag wegen der Wählbarkeitsvoraussetzung für ungültig zu erklären. Dies obschon PARAT offenbar unnötigerweise Belege für die fälschlicherweise angenommene Wählbarkeitsvoraussetzung mit eingereicht hatte. Deshalb stellt sich unserer Meinung nach schon die Frage, warum es der Staatskanzlei nicht mindestens erlaubt sein sollte, der Partei oder den Kandidierenden beim Einreichen einen Hinweis zu geben, die Wählbarkeitsvoraussetzung nochmal genau anzuschauen.