Politk

Zuger Verwaltungsgericht erhob unrechtmässig Gebühren für Einsicht in Urteile

Stefan Thöni wollte Einblick in 16 Urteile des Zuger Verwaltungsgerichts nehmen. Für die Anonymisierung verlangte dieses zu unrecht eine Gebühr von 2000 Franken. Diese Gebühr hat das Bundesgericht mit Urteil vom 22. Januar 2020 aufgehoben, weil keine genügende Rechtsgrundlage dafür bestand. Die PARAT fordert nun vom Kantonsrat, statt per Gesetz eine neue Gebühr einzuführen, die Publikation aller Urteile auf der Webseite des Verwaltungsgerichts vorzusehen.

Stefan Thöni, Präsident der PARAT, ist erfreut: «Das Urteil ist ein kleiner Sieg für die Transparenz der Zuger Justiz. Das Bundesgericht sagt klar, dass eine derart hohe Gebühr für die Einsicht in Urteile nicht auf dem Verordnungsweg eingeführt werden kann und spielt den Ball damit dem Kantonsrat zu. Wir hoffen, dass sich der Kantonsrat jetzt für mehr Transparenz durch eine Veröffentlichung aller Urteile auf der Webseite des Verwaltungsgerichts entscheidet, wie dies beim Bundesverwaltungsgericht schon länger praktiziert wird.»

Die Öffentlichkeit der Urteile von Gerichten ist wichtig für die Legitimation und demokratische Kontrolle der Justiz. Jeder Mensch muss konkret nachvollziehen können, dass gerichtiche Verfahren fair, unparteiisch und für alle gleich ablaufen. Dazu ist es notwendig, dass der Zugang zu Urteilen nicht nur theoretisch garantiert ist, sondern einfach und kostenlos möglich ist.