Politk

PARAT fordert Grundrecht auf digitale Integrität in Zuger Verfassung

Im Kanton Genf wurde vergangenen Sonntag das neue Grundrecht auf Digitale Integrität mit 94.2% Zustimmung angenommen. PARAT sieht daher die Zeit für dieses Grundrecht auch im Kanton Zug gekommen und hat eine entsprechende Petition an den Kantonsrat eingereicht.

Stefan Thöni, Präsident von PARAT, sagt dazu: «Die Menschen haben ein Bedürfnis nach Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung auch im digitalen Raum. Wir vermuten, dass auch im Kanton Zug eine grosse Mehrheit dieses Bedürfnis analog zur körperlichen und psychischen Integrität durch ein verfassungsmässige Grundrecht geschützt sehen will. Gerade Zug, wo die Digitalwirtschaft eine grosse Rolle spielt, darf diese Entwicklung nicht verschlafen.»

Der Vorschlag der PARAT für ein Grundrecht auf digitale Integrität zielt nicht nur auf die oft mangelhafte Sicherheit im digitalen Raum, sondern auch auf Beurteilung von Menschen durch künstliche Intelligenz und die allgegenwärtige Überwachung, Vermessung und Analyse der Menschen. Das neue Grundrecht soll auch das Recht offline zu leben und das Recht vergessen zu werden in der Kantonsverfassung verankern.

Image Credits: Vlada Karpovich