Der Zuger Regierungsrat will das Öffentlichkeitsprinzip aushöhlen und insbesondere umfangreiche und häufige Anfragen blockieren. Damit will er offensichtlich nicht nur die Arbeit der Medien, sondern auch diejenige der ausserparlamentarischen Opposition behindern.
Stefan Thöni, der vor Bundesgericht die Herausgabe von Protokollen des Steinhauser Gemeinderates erstritten hat, sagt dazu: «Der Regierungsrat will mit einer Gesetzesänderung die höchstrichterliche Rechtsprechung umstossen und wieder einen Grossteil der amtlichen Dokumente unter Verschluss halten können. Dabei zielt er offensichtlich auf die Arbeit von PARAT, welche mittels des Öffentlichkeitsgesetzes regelmässig verschiedene Aspekte der Zuger Verwaltung beleuchtet. Transparenz ist bei der Zuger Regierung wohl höchstens als Feigenblatt gewünscht.»
Auch PARAT möchte Änderungen am Öffentlichkeitsgesetz. Insbesondere die unsägliche Ausnahme für Dokumente, die einen noch zu fällenden Entscheid betreffen, sollte abgeschafft werden, denn sie behindert die aktive Partizipation. Weniger Ausnahmen würden auch den Begründungsaufwand reduzieren, denn ein Dokument unverändert herauszugeben oder auf der Webseite zu publizieren kostet fast nichts.
PARAT stellte bei Zuger Gemeinden und kantonalen Behörden in den vergangenen Jahren jeweils 10 bis 20 Einsichtsgesuche zu verschiedensten Themen von Corona-Schutzmassnahmen bis Personalfluktuation. Meist ist der Zugang so problemlos möglich, dass wir uns fragen, warum die Dokumente nicht einfach auf den Webseiten der Behörden abrufbar sind. Serielle Anfragen sind oft notwendig, wenn eine Antwort weitere Fragen aufwirft, oder um regelmässig zu erfahren, was für eine Behörde gerade aktuell ist.
Der Zuger Regierungsrat will das Öffentlichkeitsprinzip aushöhlen und insbesondere umfangreiche und häufige Anfragen blockieren. Damit will er offensichtlich nicht nur die Arbeit der Medien, sondern auch diejenige der ausserparlamentarischen Opposition behindern.
Stefan Thöni, der vor Bundesgericht die Herausgabe von Protokollen des Steinhauser Gemeinderates erstritten hat, sagt dazu: «Der Regierungsrat will mit einer Gesetzesänderung die höchstrichterliche Rechtsprechung umstossen und wieder einen Grossteil der amtlichen Dokumente unter Verschluss halten können. Dabei zielt er offensichtlich auf die Arbeit von PARAT, welche mittels des Öffentlichkeitsgesetzes regelmässig verschiedene Aspekte der Zuger Verwaltung beleuchtet. Transparenz ist bei der Zuger Regierung wohl höchstens als Feigenblatt gewünscht.»
Auch PARAT möchte Änderungen am Öffentlichkeitsgesetz. Insbesondere die unsägliche Ausnahme für Dokumente, die einen noch zu fällenden Entscheid betreffen, sollte abgeschafft werden, denn sie behindert die aktive Partizipation. Weniger Ausnahmen würden auch den Begründungsaufwand reduzieren, denn ein Dokument unverändert herauszugeben oder auf der Webseite zu publizieren kostet fast nichts.
PARAT stellte bei Zuger Gemeinden und kantonalen Behörden in den vergangenen Jahren jeweils 10 bis 20 Einsichtsgesuche zu verschiedensten Themen von Corona-Schutzmassnahmen bis Personalfluktuation. Meist ist der Zugang so problemlos möglich, dass wir uns fragen, warum die Dokumente nicht einfach auf den Webseiten der Behörden abrufbar sind. Serielle Anfragen sind oft notwendig, wenn eine Antwort weitere Fragen aufwirft, oder um regelmässig zu erfahren, was für eine Behörde gerade aktuell ist.